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   OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87   

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https://dejure.org/1988,3031
OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87 (https://dejure.org/1988,3031)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.10.1988 - 3 U 306/87 (https://dejure.org/1988,3031)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 3 U 306/87 (https://dejure.org/1988,3031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 BGB; § 767 BGB
    Erlöschen der Bürgschaft durch rein faktisches Geschehen wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft; Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen der Bürgschaft durch rein faktisches Geschehen wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft; Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 § 767
    Bürschaft: Kündigung aus wichtigem Grund bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
    Einen solchen besonderen wichtigen Umstand stellt das Ausscheiden des Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH dar, der sich persönlich für Forderungen gegen seine - ehemalige - Gesellschaft verbürgt hat (Palandt BGB 46. Aufl., § 765 Anm. 2; OLG Zweibrücken a.a.O.; BGH NJW 85, 3007).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Gläubiger kein berechtigtes Interesse an der Bürgschaft hat (BGH NJW 85, 3007).

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84

    Kündigung der Schuldmitübernahme eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
    Die Kreditbürgschaft für laufende Konten auf unbestimmte Zeit unterliegt jedoch wie alle Dauerschuldverhältnisse der Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund (BGH WM 59, 855, NJW 86, 252).
  • BGH, 09.03.1959 - VII ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
    Die Kreditbürgschaft für laufende Konten auf unbestimmte Zeit unterliegt jedoch wie alle Dauerschuldverhältnisse der Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund (BGH WM 59, 855, NJW 86, 252).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1985 - 2 U 25/84

    Zur Inanspruchnahme des Bürgen zum Zwecke der Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
    Reines faktisches Geschehen, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, führt nicht automatisch zum Erlöschen der Bürgschaft (OLG Zweibrücken, NJW 86, 258).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18

    Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar

    Gerade in einem Fall, in dem der Darlehensgeber nicht mehr an dem Erfolg einer Gesellschaft partizipieren wird und auch keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das Geschick der Gesellschaft besitzt, würde es Treu und Glauben widersprechen, ihn auf letztlich unbestimmte Zeit an den Darlehensverträgen festhalten zu wollen (zu den Möglichkeiten des ausscheidenden Gesellschafters, für Gesellschaftsschulden bestellte Sicherheiten durch Kündigung zum Erlöschen zu bringen, vgl. BGH, Urteil vom 10.6.1985 - III ZR 63/84; OLG Celle, Urteil vom 5.10.1988 - 3 U 306/87; Roth/Altmeppen/Altmep-pen, GmbHG, 9. Aufl. 2019, § 60 Rn. 78; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbH-Gesetz, 19. Aufl. 2016, § 13 Rn. 7; Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbH-Gesetz, 3. Aufl. 2017, § 13 Rn. 369; MünchKomm/Merkt, GmbHG 3. Aufl. 2018, § 13 Rn. 337).
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